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Coronakrise – Mitteilung zu den Gebühren

von Heike Arnold

Gemäß der staatlichen Anordnung sind die Kindertagesstätten seit dem 16. März 2020 geschlossen. Sobald wieder ein Betrieb möglich ist, werden wir die Erziehungsberechtigten darüber sofort informieren.

Die Gebühren für die Nutzung unserer Kindertagesstätten werden wir bis auf Weiteres entsprechend der geltenden Vereinbarung abbuchen bzw. erheben. Wir bitten dafür um Verständnis, da für diese Einrichtungen nach wie vor fast alle Kosten unverändert anfallen.

Abhängig von der weiteren Entwicklung werden wir uns selbstverständlich an die zu den Gebühren noch eingehenden Vorgaben bzw. Empfehlungen halten. Sollten für Zeiten der Schließung durch die Coronakrise für bestimmte Zeiten keine Gebühren erhoben werden dürfen, werden wir diese am Schluss des laufenden Belegungsjahres zurückerstatten bzw. anrechnen.

Eine wichtige Bitte: Geben Sie die Abbuchungen nicht zurück. Dadurch entstehen zusätzlich Kosten.

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