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Erklärung zur Berechtigung zu einer Kinderbetreuung im Ausnahmefall (Notbetreuung)

von Heike Arnold

Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus und das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales stellen ein Formular ► "Erklärung zur Berechtigung zu einer Kinderbetreuung im Ausnahmefall (Notbetreuung)" bereit

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